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    Schweizer Unternehmens-, Medien- & Wirtschaftsportal
    Kanton Zug (ZG)Menzingen
    Aktiv im Handelsregister

    Institut Menzingen

    Rechtsform: Verein

    Der Verein sorgt fürsorgerisch und finanziell für die Schwestern der Schweizer Provinz der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen (die Schweizer Provinz).

    Handelsregister-Eintrag

    Zentraler Firmenindex Schweiz

    ZEFIX CH
    Bundesamtliche UID
    CHE-186.070.667
    Rechtsform
    Verein
    Wirtschaftsknoten
    Menzingen (ZG)
    Lauterkeitsrecht (UWG)Verifiziert

    Verifizierter B2B-Geschäftskontakt

    Art. 3 UWG • 100% nDSG
    Datenschutzkonform nach nDSG Art. 19
    ISO 27001
    Handelsregister (EHRA)
    CHE-186.070.667
    Regionaler Wirtschaftsknoten
    Standort in Menzingen (ZG)
    Schweizer Arbeitspensen
    80–100% Pensen nach OR-Standard
    Lauterkeit & nDSG
    Art. 3 UWG geschützt & CH-Hosting
    Standort & Kontaktkoordinaten

    Standortkoordinaten & Kontakt

    Verifizierte Geschäftsdaten und amtliche Swisstopo-Landeskarte

    In Swisstopo-Landeskarte öffnen
    Firmensitz & Anschrift
    Hauptstrasse 11
    6313 Menzingen ZG
    UID: CHE-186.070.667
    Offizielle Internetpräsenz
    www.institut-menzingen.ch
    Redaktionelle E-Mail
    E-Mail
    Zentrale Telefonnummer
    +41 41 757 41 40
    Unternehmensprofil & Statuten

    Über Institut Menzingen

    Offizielle Selbstdarstellung und Handelsregister-Zweck gemäss EHRA

    Der Verein sorgt fürsorgerisch und finanziell für die Schwestern der Schweizer Provinz der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen (die Schweizer Provinz).
    Der Verein sorgt fürsorgerisch und finanziell für die Schwestern der Schweizer Provinz der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen (die Schweizer Provinz). Er sorgt für den Unterhalt des hierzu auf ihn übertragenen Mutterhauses mit Klosterkirche und Grabstätte der Gründerin Sr. Bernarda Heimgartner in Menzingen, für den Unterhalt der weiteren hierzu auf ihn übertragenen Liegenschaften, für das übrige hierzu auf ihn übertragene Klostervermögen der Schweizer Provinz sowie die Unterstützung der Generalleitung der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen bei ihren Aufgaben. Er trägt den Geist und die Kultur der Schweizer Provinz in die Zukunft. lnsbesondere kann er sich an entsprechenden sozialen, gemeinnützigen und erzieherischen Projekten beteiligen, solche entwickeln, anstossen, begleiten und anderweitig unterstützen sowie Initiativen ergreifen, begleiten bzw. anderweitig unterstützen, welche die Gründung christlicher, ordensähnlicher Gemeinschaften in den eigenen Liegenschaften des Vereins zum Ziel haben. Er kann auch Angehörige oder Projekte ausländischer Provinzen der Schwestern zum Heiligen Kreuz Menzingen sowie, im In- und Ausland, weitere Personen und Projekte der römisch-katholischen Kirchengemeinschaft bzw. von Anstalten und Institutionen des römisch-katholischen Kultus unterstützen. Dies gilt auch für Projekte, welche der genannten Kirchengemeinschaft bzw. den genannten Anstalten oder Institutionen nahestehen. Zu diesem Zweck verwaltet und bewirtschaftet der Verein die hierzu auf ihn übertragenen Liegenschaften bzw. Vermögen und führt namentlich die damit verbundenen Betriebe. Der Verein kann Alters- und Pflegeheime betreiben, medizinische und paramedizinische Dienstleistungen aller Art anbieten, insbesondere Ergo-, Physio- und ähnliche Therapien, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Stiftungen, Kapital- und andere Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen, Grundstücke, Rechte an Grundstücken sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, bewirtschaften, veräussern und belasten sowie Grundstücke überbauen und unterhalten. Ausserdem kann er zugunsten ihm nahestehender Gesellschaften und Personen, welche weder Mitglieder des Vereins sind noch dessen Vorstand angehören, Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen solcher Gesellschaften bzw. Personen absichern oder garantieren sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tãtigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, seinen Zweck zu fördern, mit diesem zusammenhängen oder im Interesse solcher Gesellschaften bzw. Personen sind. Die Mittel des Vereins sind ausschliesslich zum genannten Zweck zu verwenden; ihre Verwendung zu persönlichen Zwecken der Mitglieder des Vereins und/oder von Personen, die seinem Vorstand angehören, ist, soweit diese Verwendung den mit ihnen gemäss diesen Statuten vereinbarten Aufwand- und Auslagenersatz (vgl. Art. 18) übersteigt, ausgeschlossen.
    Auszug aus den amtlichen Statuten des Schweizer Handelsregisters.
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    Dieser Verzeichniseintrag dient der Information der Schweizer Öffentlichkeit und Medienlandschaft. Die Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Schweizer Handelsregisterquellen (EHRA/Zefix) sowie kuratierten Schweizer Wirtschaftsregistern. Falls Sie als vertretungsberechtigte Person Angaben aktualisieren, das Profil beanspruchen oder Berichtigungen gemäss nDSG vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Inhaber-Verfahren oder kontaktieren Sie unsere Redaktion.

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