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    Kanton Bern (BE)Bern
    Aktiv im Handelsregister

    Helvecura Genossenschaft

    Rechtsform: Genossenschaft

    Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung.

    Handelsregister-Eintrag

    Zentraler Firmenindex Schweiz

    ZEFIX CH
    Bundesamtliche UID
    CHE-100.599.253
    Rechtsform
    Genossenschaft
    Wirtschaftsknoten
    Bern (BE)
    Lauterkeitsrecht (UWG)Verifiziert

    Verifizierter B2B-Geschäftskontakt

    Art. 3 UWG • 100% nDSG
    Datenschutzkonform nach nDSG Art. 19
    ISO 27001
    Handelsregister (EHRA)
    CHE-100.599.253
    Regionaler Wirtschaftsknoten
    Standort in Bern (BE)
    Schweizer Arbeitspensen
    80–100% Pensen nach OR-Standard
    Lauterkeit & nDSG
    Art. 3 UWG geschützt & CH-Hosting
    Standort & Kontaktkoordinaten

    Standortkoordinaten & Kontakt

    Verifizierte Geschäftsdaten und amtliche Swisstopo-Landeskarte

    In Swisstopo-Landeskarte öffnen
    Firmensitz & Anschrift
    c/o ATAG Wirtschaftsorganisationen AG Eigerplatz 2
    3007 Bern BE
    UID: CHE-100.599.253
    Offizielle Internetpräsenz
    www.helvecura.ch
    Redaktionelle E-Mail
    E-Mail
    Zentrale Telefonnummer
    +41 31 380 79 61
    Unternehmensprofil & Statuten

    Über Helvecura Genossenschaft

    Offizielle Selbstdarstellung und Handelsregister-Zweck gemäss EHRA

    Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung.
    Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Der Begriff Heilmittel richtet sich nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, SR 812.21). Die Genossenschaft bezweckt, in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Wirtschaft, Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung lebenswichtiger Heilmittel für die Überwindung schwerer Mangellagen gemäss LVG oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug anderer Bundesgesetze durchzuführen. Die Genossenschaft erfüllt die ihr durch Gesetz und Verordnungen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Bund im Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung übertragenen Aufgaben und wahrt die Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit kann die Genossenschaft im Interesse ihrer Mitglieder auch bei der Erfüllung von anderen Bundesaufgaben mitwirken. Die Genossenschaft orientiert die Genossenschafter und weitere betroffene Organisationen über den Stand der schweizerischen Heilmittelversorgung mit den Produkten, die der Lagerpflicht unterstellt sind. Die Genossenschaft kann weitere Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Genossenschaft im Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Die Genossenschaft bezweckt keinen Gewinn.
    Auszug aus den amtlichen Statuten des Schweizer Handelsregisters.
    Medienmitteilungen & Newsroom

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    Als Inhaber Stelle erfassen
    Transparenz-Hinweis & Schweizer Datenschutzrecht (nDSG Art. 19)

    Dieser Verzeichniseintrag dient der Information der Schweizer Öffentlichkeit und Medienlandschaft. Die Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Schweizer Handelsregisterquellen (EHRA/Zefix) sowie kuratierten Schweizer Wirtschaftsregistern. Falls Sie als vertretungsberechtigte Person Angaben aktualisieren, das Profil beanspruchen oder Berichtigungen gemäss nDSG vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Inhaber-Verfahren oder kontaktieren Sie unsere Redaktion.

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    Art. 3 UWG Lauterkeitsschutz