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    Kanton Basel-Landschaft (BL)Aesch BL
    Aktiv im Handelsregister

    Gewerbepensionskasse

    Rechtsform: Stiftung

    Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrags...

    Handelsregister-Eintrag

    Zentraler Firmenindex Schweiz

    ZEFIX CH
    Bundesamtliche UID
    CHE-109.739.572
    Rechtsform
    Stiftung
    Wirtschaftsknoten
    Aesch BL (BL)
    Lauterkeitsrecht (UWG)Verifiziert

    Verifizierter B2B-Geschäftskontakt

    Art. 3 UWG • 100% nDSG
    Datenschutzkonform nach nDSG Art. 19
    ISO 27001
    Handelsregister (EHRA)
    CHE-109.739.572
    Regionaler Wirtschaftsknoten
    Standort in Aesch BL (BL)
    Schweizer Arbeitspensen
    80–100% Pensen nach OR-Standard
    Lauterkeit & nDSG
    Art. 3 UWG geschützt & CH-Hosting
    Standort & Kontaktkoordinaten

    Standortkoordinaten & Kontakt

    Verifizierte Geschäftsdaten und amtliche Swisstopo-Landeskarte

    In Swisstopo-Landeskarte öffnen
    Firmensitz & Anschrift
    Hauptstrasse 105
    4147 Aesch BL BL
    UID: CHE-109.739.572
    Offizielle Internetpräsenz
    www.gewerbepensionskasse.ch
    Redaktionelle E-Mail
    E-Mail
    Zentrale Telefonnummer
    +41 61 756 60 70
    Unternehmensprofil & Statuten

    Über Gewerbepensionskasse

    Offizielle Selbstdarstellung und Handelsregister-Zweck gemäss EHRA

    Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrags...
    Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrags angeschlossenen Firmen hauptsächlich in der Nordwestschweiz, sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende sowie rein überobligatorische Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes mit Versicherungsgesellschaften Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten. Die Stiftung muss dabei immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Sie kann im Rahmen der bestehenden Vorsorgewerke auch Alterssparkassen führen, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
    Auszug aus den amtlichen Statuten des Schweizer Handelsregisters.
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    Transparenz-Hinweis & Schweizer Datenschutzrecht (nDSG Art. 19)

    Dieser Verzeichniseintrag dient der Information der Schweizer Öffentlichkeit und Medienlandschaft. Die Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Schweizer Handelsregisterquellen (EHRA/Zefix) sowie kuratierten Schweizer Wirtschaftsregistern. Falls Sie als vertretungsberechtigte Person Angaben aktualisieren, das Profil beanspruchen oder Berichtigungen gemäss nDSG vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Inhaber-Verfahren oder kontaktieren Sie unsere Redaktion.

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    Art. 3 UWG Lauterkeitsschutz