Zum Hauptinhalt springen
    Schweizer Unternehmens-, Medien- & Wirtschaftsportal
    Kanton Aargau (AG)Villmergen
    Aktiv im Handelsregister

    Baustoff Freiamt AG

    Rechtsform: AG

    Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Baustoffen (Primär-Baustoffe und Sekundär-Baustoffe) für die Bauindustrie, insbesondere Kies, Beton und Belag.

    Handelsregister-Eintrag

    Zentraler Firmenindex Schweiz

    ZEFIX CH
    Bundesamtliche UID
    CHE-105.858.829
    Rechtsform
    AG
    Wirtschaftsknoten
    Villmergen (AG)
    Lauterkeitsrecht (UWG)Verifiziert

    Verifizierter B2B-Geschäftskontakt

    Art. 3 UWG • 100% nDSG
    Datenschutzkonform nach nDSG Art. 19
    ISO 27001
    Handelsregister (EHRA)
    CHE-105.858.829
    Regionaler Wirtschaftsknoten
    Standort in Villmergen (AG)
    Schweizer Arbeitspensen
    80–100% Pensen nach OR-Standard
    Lauterkeit & nDSG
    Art. 3 UWG geschützt & CH-Hosting
    Standort & Kontaktkoordinaten

    Standortkoordinaten & Kontakt

    Verifizierte Geschäftsdaten und amtliche Swisstopo-Landeskarte

    In Swisstopo-Landeskarte öffnen
    Firmensitz & Anschrift
    Nordstrasse 6
    5612 Villmergen AG
    UID: CHE-105.858.829
    Offizielle Internetpräsenz
    www.baustoff-ag.ch
    Redaktionelle E-Mail
    E-Mail
    Zentrale Telefonnummer
    +41 79 657 57 58
    Unternehmensprofil & Statuten

    Über Baustoff Freiamt AG

    Offizielle Selbstdarstellung und Handelsregister-Zweck gemäss EHRA

    Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Baustoffen (Primär-Baustoffe und Sekundär-Baustoffe) für die Bauindustrie, insbesondere Kies, Beton und Belag.
    Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Baustoffen (Primär-Baustoffe und Sekundär-Baustoffe) für die Bauindustrie, insbesondere Kies, Beton und Belag; kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmungen irgendwelcher Art erwerben, veräussern oder sich daran beteiligen, Vertretungen übernehmen, Darlehen für eigene oder fremde Rechnung -, Garantien und Pfandrechtsgeschäfte für verbundene Unternehmungen und Dritte eingehen, Immobilien erwerben, verpachten, vermieten, belasten und veräussern, jede Art von Schuld oder Wertpapieren erwerben, halten, verwalten oder verkaufen sowie Mobilien, Konzessionen und Rechte aller Art, insbesondere Immaterialgüterrechte, erwerben, verkaufen, halten und verwalten.
    Auszug aus den amtlichen Statuten des Schweizer Handelsregisters.
    Medienmitteilungen & Newsroom

    Medienmitteilungen & Newsroom

    Offizielle Veröffentlichungen, Meilensteine und Pressemeldungen von Baustoff Freiamt AG

    Mitteilung publizieren

    Aktuell keine Medienmitteilungen im Newsroom

    Als verifizierter Inhaber publizieren Sie Pressemitteilungen direkt im Schweizer Medienverteiler und in Google News.

    Erste Mitteilung erfassen
    Karriere & Offene Stellen

    Karriere & Offene Stellen

    Aktuelle Vakanzen mit Schweizer Arbeitspensen (80–100 %) bei Baustoff Freiamt AG

    Stelle ausschreiben

    Aktuell keine offenen Vakanzen hinterlegt

    Unternehmen können offene Stellen direkt auf ihrem Unternehmensprofil delegieren und im Schweizer B2B-Netzwerk auffindbar machen.

    Als Inhaber Stelle erfassen
    Transparenz-Hinweis & Schweizer Datenschutzrecht (nDSG Art. 19)

    Dieser Verzeichniseintrag dient der Information der Schweizer Öffentlichkeit und Medienlandschaft. Die Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Schweizer Handelsregisterquellen (EHRA/Zefix) sowie kuratierten Schweizer Wirtschaftsregistern. Falls Sie als vertretungsberechtigte Person Angaben aktualisieren, das Profil beanspruchen oder Berichtigungen gemäss nDSG vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Inhaber-Verfahren oder kontaktieren Sie unsere Redaktion.

    Souveränes Inhaber-Verfahren

    Vertreten Sie Baustoff Freiamt AG?

    Aktivieren Sie Ihren Schweizer Firmenzugang, um Medienmitteilungen im Presseverteiler zu publizieren, Vakanzen auszuschreiben und Unternehmensdaten gemäss nDSG selbstständig zu verwalten.

    100% Zefix-Abstimmung
    Schweizer Datensouveränität (ISO 27001)
    Art. 3 UWG Lauterkeitsschutz